Instandsetzungsplanung zur Sanierung biologisch geschädigter und/oder
befallener Gebäude
Der Holzschutz beinhaltet als Bestandteil des gesamten
Bautenschutzes eines Gebäudes vor dem Verfall speziell den Schutz
der Konstruktionshölzer und angrenzender Bauteile vor Schäden
und/oder Befall durch Holz zerstörende Organismen.
Auf Grund der Vielzahl der auf ein Gebäude wirkenden und damit
langfristig die Bausubstanz schädigenden Einflüsse ist eine
komplexe Betrachtung aller Bauschäden, deren Ursachen sowie deren
gegenseitigen Wechselwirkungen untereinander bei der Planung einer
nachhaltigen Gebäudesanierung erforderlich. Eine fachgerechte
holzschutztechnische Instandsetzungsplanung setzt daher stets eine
qualifizierte Sanierungsplanung auf der Grundlage eines umfassenden
Holzschutztgutachtens voraus.
Die Erarbeitung dieses Holzschutzgutachtens erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage der DIN 68800-02 bis
04, dem erläuternden Beuth-Kommentar Holzschutz und dem WTA-merkblatt 1-2-05/D "Der Echte Hausschwamm - Erkennung,
Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis".
Im Einzelnen muss ein umfassendes Holzschutzgutachten daher folgende, wesentliche Maßnahmen und Sachverhalte
beinhalten:
- Durchführung eines 1. Ortstermin zur Beratung und
Festlegung von Untersuchungs-, Freilegungsbereichen sowie
Freilegungsqualitäten einzelner Bauteile des Gebäudes unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers, offensichtlicher
Schäden und baupysikalischer Risikobereiche, eventuelle Entnahme
erster Bausubstanzproben
- Durchführung eines 2. oder mehrerer Ortstermine der holzschutztechnischen Bestandsaufnahme der freigelegten
Bauteile in den festgelegten Untersuchungsbereichen , Entnahme von Bausubstanz- sowie Befundsproben
- Beauftragung externer, akkreditierter Labore für spezielle Probenanalysen sofern erforderlich
Erstellung des Holzschutzgutachtens mit folgenden Mindestaussagen:
- Zweck des Gutachtens
- Gegenstand des Gutachtens, allgemeine Angaben zum Untersuchungsobjekt wie Standort, Bauweise, Gliederung,
beauftragte Untersuchungsbereiche, geplante Nutzung nach der Sanierung
- Grundlagen des Gutachtens, Angaben zu verwendeten Unterlagen und Untersuchungsmethoden
- bauteilbezogene Darstellung der holzschutztechnischen
Feststellungen, Art, Umfang und Intensität des Schadens und/oder
Befalls, Beschreibung der Schadensursachen, Erläuterungen
bautechnischer sowie biologischer Zusammenhänge der
Schadensorganismen, Diskussion von Erfahrungssätzen
- Angaben zu früheren Holzschutzmitteleinträgen insbesondere bzgl. chlorierter Kohlenwasserstoffen wie z.
B. PCP, DDT und Lindan
- Darstellung allgemeiner, auf das Gebäude sowie
bauteilbezogender Maßnahmeempfehlungen für die fachgerechte
Sanierung, schriftliche, u. U. durch Detailzeichnungen ergänzte
Darstellung technischer Sanierungs- und Bekämpfungsverfahren,
Hinweise auf erforderliche Sanierungsmaßnahmen angrenzender
Bauteile sowie auf eventuell erforderliche, besondere
Sanierungsmaßnahmen z. B. gemäß BGR 128 für
chlorierte Kohlenwasserstoffe
- Benennung wesentlicher, technischer Bestimmungen für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und dem Umgang
mit Chemikalien und Bioziden
- Diskussion und zusammenfassende Bewertung der Feststellungen und erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
- Kartierung der begutachteten Bauteile, der Untersuchungsbereiche, der Schadens- und Befalls- sowie erforderlicher
Sanierungsbereiche
- Darstellung ausgewählter Untersuchungsbereiche und Bauteile in einer Fotodokumentation
- unterstützende Anlagen wie Laborprüfberichte, Expertisen