Fehlende DIBt-Zulassungen für Holzschutzmittel
Das aktuelle Holzschutzmittelverzeichnis vom April 2009 listet zur
Zeit eine Vielzahl bauaufsichtlich nicht mehr zugelassener
Holzschutzmittel auf. Die DIBt-Zulassungen der überwiegenden
Anzahl der Holzschutzmittel sind 2010 abgelaufen und dies, obwohl die
Industrie schon lange und vor allem rechtzeitig Anträge auf
Verlängerung der Zulassungen gestellt hat.
Das DIBt hat bis heute die Zulassungen zahlreicher Holzschutzmittel
nicht verlängert. Damit dürfen diese aktuell
nicht zugelassenen Holzschutzmittel derzeit nicht für tragende und
aussteifende Bauteile verwendet werden. Einige Hersteller haben daher
mit dem Ablauf der Zulassung die Auslieferung ihrer Produkte
ausgesetzt. Der „Schwarze Peter“ wird mit dieser
Entwicklung dem Bauhandwerk, dem praktizierenden Holzschutzbetrieb
zugewiesen. Will man nicht die zahlreichen Holzschutzmittelanbieter
bzgl. ihrer derzeit zugelassenen Holzschutzmittel kontaktieren, kann
man auf der Internetseite des DIBt
zahlreiche abgelaufene aber u. a. auch zwei
Zulassungsverlängerungen finden und gegen Bares downloaden. Wir
haben die nachfolgenden Verlängerungen für Sie gefunden:
a) Z-58.1-1275 Holzschutzmittel Adolit Bor flüssig bis 14.05.2012 verlängert
b) Z-58.1-1276 Holzschutzmittel Adolit Holzbau B bis 14.05.2012 verlängert
Sind diese Holzschutzmittel jedoch für die geplante Anwendung, die
vorherrschende Gefährdungsklasse einsetzbar? Nutzen Sie unsere
Kompetenz. Wir beraten Sie gern.