DIN 1054:2005-01 neue Baugrundnorm seit 01.01.2008 eingeführt
Seit dem 1. Januar 2008 ist die DIN 1054:2005-01 Baugrund -
Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen
zu DIN EN 1997-1 verbindlich anzuwenden. Damit sind vom
Objektplaner und dem Tragwerksplaner bereits mit Planungsbeginn neue
verbindliche Regeln zu beachten.
Bei fehlenden Baugrundgutachten haben die Tragwerksplaner in der
Vergangenheit für die Bemessung der Gründung mehr oder
weniger realistische Annahmen über die Beschaffenheit des
Baugrunds getroffen und deren Verifizierung durch den AG oder dessen
beauftragten Architekten / Bauleiter in den Vorbemerkungen der
Statischen Berechnungen eingefordert. Damit waren diese
haftungsrechtlich auf der sicheren Seite sofern ihre Baugrundannahmen
nicht begründet angezweifelt werden konnten. Mit dem Inkrafttreten
der neuen bauaufsichtlich eingeführten DIN 1054:2005-01 wird diese
Praxis verworfen und damit versicherungstechnisch riskant.
Hervorzuheben sind folgende Festlegungen, mit denen sichergestellt
werden soll, dass die Baugrundeigenschaften bereits beim Entwurf der
baulichen Anlage bekannt sind:
a) Einordnung der baulichen Anlage in eine geotechnische Kategorie und damit Festlegung des
Schwierigkeitsgrades Bauwerks bzgl. des Baugrundes,
b) Umfang und Anforderungen an das erforderliche Baugrundgutachten werden durch diese
geotechnischen Kategorien bestimmt.
Nunmehr können ohne vorherige Einordnung des Bauvorhabens in eine
dieser 3 geotechnischen Kategorien und folglich ohne entsprechend
qualifizierte Baugrunduntersuchungen nach dieser Norm keine
normgerechten Objekt- sowie Tragwerksplanungen mehr realisiert werden.
Das Baugrundgutachten, also der geotechnische Untersuchungsbericht muss
daher als Teil der Planungsgrundlagen zeitlich vor der Entwurfsplanung
erstellt werden. Er ist somit Bestandteil des Entwurfsprozesses. Die
Tragwerksplaner dürfen gemäß dieser neuen DIN
1054:2005-01 ohne gesicherte Kenntnisse über den Baugrund, also
ohne diesen geotechnischen Untersuchungsbericht ihre Planungsarbeiten
nicht beginnen und schon gar nicht abschließen. Denn letztlich
weist dieser den zuverlässigen Abtrag aller Gebäudelasten in
den Baugrund unter den Aspekten der Tragfähig- sowie
Gebrauchstauglichkeit nach. Bleibt der Baugrund jedoch vakant,
ist dieser Nachweis nur Ausdruck der Hoffnung, dessen
Enttäuschung den Planern sowie den Bauherren teuer zu stehen
kommen kann. Nutzen Sie daher unsere Kompetenz und lassen Sie sich
bereits beim Entwurf Ihres Bauvorhabens von uns beraten. Gern nennen
wir Ihnen auch kompetente Baugrundgutachter aus der Region.