Wirtschaftliche Optimierung des Tragwerks bereits ab LPH 2 HOAI § 49
Oft werden wir auf der Grundlage der fertigen Bauantragspläne
des Architekten mit der Tragwerksgenehmigungs- und
–ausführungsplanung (LPH 4 und 5 HOAI) beauftragt. Mit
diesen Bauantragsplänen sind jedoch grundsätzliche
Konstruktionsdetails wie z. B. Materialien und Dimensionierung bereits
festgelegt. Potentielle konstruktive Optimierungsmöglichkeiten
bleiben damit ungenutzt.
Insbesondere bei komplexen Tragwerkssystemen wie z. B. bei
Rahmenkonstruktionen von Hallen oder weitspannenden,
mehrfeldrigen Deckenkonstruktionen können nur im Rahmen der
LPH 2 (Vorplanungen) die verschiedenen möglichen statischen
Lösungskonzepte bzgl. der wesentlichen konstruktiven Details, der
Baustoffe, des Herstellungsverfahrens und der
Gründungsvarianten in einem Variantenvergleich
untersucht und optimiert werden. Bei Verwendung moderner
Rechenverfahren wie der Finite Elemente-Methode oder dreidimensionalen
Gebäudeprogrammen können wir bereits in der Vorplanung
verschiedene Konstruktionsvarianten vom Dach bis zur Gründung
vorbemessen und für unsere Kunden optimieren. Erst für diese
wirtschaftlich optimierten Konstruktionsvariante werden die
wesentlichen konstruktiven Details festgelegt und damit
verlässliche Grundlagen für eine erste, belastbare
Kostenschätzung gelegt.
In der nachfolgenden Entwurfsplanung (LPH 3) erarbeiten wir für
unsere Kunden die endgültige Tragwerkslösung, in welcher die
übrigen Fachplanungen aus der Objektplanung wie z.B. der
Haustechnik berücksichtigt werden. In einer
überschläglichen statischen Berechnung bemessen wir
grundlegende Details, Dimensionen von Haupttraggliedern und
Verbindungsmittel des Tragwerks vor und unterstützen damit unsere
Kunden bzw. deren Architekten bei Erstellung der Kostenschätzung.
Nutzen Sie unsere Kompetenz und lassen Sie sich von uns bei der
wirtschaftlichen Planung Ihres Tragwerks beraten.