VOB/B 2010
Die VOB/B liegt in der neuen Ausgabe von August 2010 vor. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat sich mit der neuen Ausgabe von der Anwendung der VOB/B in Verträgen mit privaten Bauherren endgültig verabschiedet. Die VOB/B wir nunmehr "ausschließlich" zur Anwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens empfohlen.
Ist also die Verwendung der VOB/B auch
für private Bauherren gewünscht, so ist dies im Bauvertrag
darzulegen. Die anderen Änderungen der neuen Fassung sind nur
unwesentlich. Folgende Textpassagen oder Wörter wurden angepasst:
Titel Fußnote — „Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden zur Anwendung" wurde durch
„Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den DVA
ausschließlich zur Anwendung" ersetzt:
§ 7 Abs. 3 — „Baubehelfe z.B. Gerüste" wurde durch „Hilfskonstruktionen und Gerüste" ersetzt,
§ 12 Abs. 5 Nr. 3 — „in den Absätzen 1 und 2
bezeichneten Zeitpunkten" wurde durch „in den Nummern 1 und 2
bezeichneten Zeitpunkten" ersetzt,
§ 16 Abs. 5 Nr. 4 — „abweichend von Absatz 3 (ohne
Nachfristsetzung)" wurde durch „abweichend von Nummer 3 (ohne
Nachfristsetzung)" ersetzt,
§ 16 Abs. 6 — „seiner Verpflichtungen aus den Nummern
1 bis 5" wurde durch „seiner Verpflichtungen aus den
Absätzen 1 bis 5" ersetzt,
§ 18 Abs. 1 — „nach § 38 Zivilprozessordnung"
wurde durch „nach § 38 der Zivilprozessordnung" ersetzt.
Zum Nachlesen die neue Fassung als PDF:Download