Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien
Seit 01.01.2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien
abdecken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen,
Wärmepumpen oder Biomasseheizungen bei Neubauten vor. Hierbei muss der Wärmeenergiebedarf alternativ
- zu 15 % aus solarer Strahlungsenergie,
- zu 30 % aus gasförmiger Biomasse,
- zu 50 % aus flüssiger oder fester Biomasse oder
- zu 50% aus Geothermie und Umweltwärme
gedeckt werden. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf damit von derzeit
gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dem Gebäudeeigentümer werden umfangreiche Nachweispflichten
über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren auferlegt, wo dieser die Einhaltung der vorgenannten Forderungen
gegenüber den Behörden nachweisen muss. Die Verletzung dieses Gesetzes kann mit Geldbußen
bis 50.000 € geahndet werden.
Eine übersichtliche Zusammenfassung zum EEWärmeG als PDF-Datei finden Sie hier.
Den gesamten Gesetzestext können sie hier
abrufen.
Einen kurzen Überblick über den Einsatz Erneuerbarer Energien beim Einfamilienhaus gibt Ihnen diese
Grafik.

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Simon.